Beim Mahnen schleichen sich oft Fehler ein, die Ihr Mahnverfahren gefährden können. Wir zeigen Ihnen den korrekten Weg, um Ihre offenen Rechnungen erfolgreich einzufordern.
So gehen Sie vor:
1. Zuerst empfehlen wir eine freundliche schriftliche Zahlungserinnerung. Bedenken Sie, dass es keine Verpflichtung gibt, den Schuldner an die ausstehende Zahlung zu erinnern; Sie dürfen auch direkt mahnen. In vielen Geschäftsbeziehungen gehört jedoch eine Zahlungserinnerung zum guten Ton. Oft ist eine offene Rechnung lediglich in Vergessenheit geraten, und eine Zahlungserinnerung wirkt weniger belastend für Ihre Geschäftsbeziehung. Dieser Schritt ist jedoch freiwillig und liegt in Ihrem Ermessen.
2. Anschließend erfolgt die Mahnung, die eine wesentliche Voraussetzung für Ihren Mahnbescheid darstellt. Von Anfang an sollten mögliche Fehler vermieden werden.
3. Wie oft sollten Sie mahnen? Es ist üblich – jedoch nicht zwingend erforderlich – formell dreimal zu mahnen. Für einen Mahnbescheid genügt eine korrekte und nachweisbare Mahnung, verbunden mit dem Ablauf der Zahlungsfrist.
4. Sicheres Zustellen Ihrer Mahnung. Die eindeutige Beweisführung, dass die Mahnung dem Schuldner zugestellt wurde, ist von großer Bedeutung. Wir empfehlen, Ihre Mahnung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.
Wenn der Schuldner trotz gewährter Zahlungsfrist nicht auf Ihre Mahnung reagiert hat, ist es nun an der Zeit, einen Mahnbescheid zu beantragen.
Mahnfix übernimmt für Sie die gesamte Fristenüberwachung sowie alle Formalitäten und Formulare, sodass Ihnen keine Fehler unterlaufen. Mithilfe unseres einfachen Formulars können Sie innerhalb weniger Minuten erfolgreich einen Mahnbescheid beantragen.
Sie haben die Wahl, unser Formular manuell auszufüllen oder es durch den Upload Ihrer Rechnung zu übermitteln. In beiden Fällen stellen wir innerhalb von 24 Stunden nachdem Absenden des ausgefüllten Formulars einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Das zuständige Mahngericht versendet dann den Mahnbescheid per Post an den Schuldner.
Angaben zum Schuldner
a) Vertragsart
Auf welcher Anspruchsgrundlage basiert Ihre Forderung? Beispiele der häufigsten Vertragsarten sind: Darlehensvertrag, Dienstleistungsvertrag, Handwerkerleistung, Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Rückforderung gezahlter Beiträge, Werkvertrag, Warenlieferungsvertrag. Sollte es sich bei Ihnen um eine andere Vertragsart handeln, wählen Sie bitte ,,Sonstiges‘‘ aus.
b) Rechnungsnummer
Um welche Forderung geht es konkret? Gewerblich: Hier wird die Forderung mithilfe der Rechnungsnummer angegeben. Privat: Liegt keine Rechnungsnummer vor, erklären Sie uns bitte kurz den Sachverhalt. So können wir ermitteln, um welche Art des Anspruchs es sich bei Ihnen handelt. Bei Rückfragen melden wir uns bei Ihnen telefonisch.
c) Anspruchsjahr
In welchem Jahr ist Ihr Anspruch entstanden? Wann haben Sie Ihre Dienstleistung abgeschlossen, bzw. Ihre Waren versandt? Diese Angabe ist wichtig, um Verjährungsfristen zu berücksichtigen. Bei Rückfragen melden wir uns bei Ihnen telefonisch.
d) Fälligkeit
Wann wurde Ihre Forderung fällig? Fälligkeiten ergeben sich aus: Datum der Rechnungsstellung, Auslaufen einer Zahlungsfrist beim Darlehen, vereinbarte Mietzahlung.
e) Betrag
Um welchen exakten Betrag handelt es sich? Ist nur die Hauptforderung ohne Nebenforderung bzw. Nebenkosten gemeint? Nebenforderungen wären zum Beispiel: Zinsen, Anwaltskosten, Gerichtskosten, Inkassokosten usw.
f) Nebenkosten
Sind Ihnen bereits Nebenkosten entstanden? Geben Sie diese bitte an. Gerichts- und Anwaltskosten werden vom Gericht automatisch ermittelt. Mahnfix prüft für Sie auch Vertragsart und Anspruchsgrundlage vor der Antragsstellung.
a) Mahnbescheid (Pflichtangabe)
Um den Mahnbescheid für Sie zu beantragen, benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht.
b) Vollstreckungsbescheid
Auch hier ist eine Vollmacht von Ihnen nötig. Dies ist keine Pflichtangabe, jedoch dringend empfehlungswert. In vielen Fällen ist es sinnvoll, direkt mit der Vollstreckung zu beginnen. Um dies tun zu können, ist diese Vollmacht unabdingba
c) Widerrufsrecht & sofortige Ausführung (Pflichtangabe)
Hier bestätigen Sie, die Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden zu haben. Sie erlauben uns auch, den Auftrag sofort zu starten. Beachten Sie: Aufgrund der Auftragsbearbeitung innerhalb 24 Stunden, verlieren Sie Ihr Widerrufsrecht uns gegenüber.
d) Voraussetzungen & Kosten (Pflichtangabe)
Uns ist wichtig, dass Sie den gesamten Ablauf des Mahnverfahrens unterstützen. Das betrifft auch die Kosten. Durch den Mahnbescheid entstehen Ihnen zunächst Kosten, die bei Erfolg aber der Schuldner übernimmt und Sie dieses Geld wieder zurückbekommen.
e) Datenschutzbestimmungen & AGB (Pflichtangabe)
Bitte bestätigen Sie abschließend, dass Sie unsere Datenschutz-Bestimmungen und der AGB akzeptieren.
Nachdem der Mahnbescheid erfolgreich online beantragt wurde, wird er durch das zuständige Mahn- bzw. Amtsgericht zugestellt. Vorausgegangen ist die Übermittlung des Mahnbescheids an das zuständige Amtsgericht durch Mahnfix.
Der Schuldner hat nun diese Möglichkeiten zu reagieren:
2 Wochen nachdem Ihr Mahnbescheid zugestellt wurde, haben Sie die Möglichkeit, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Dafür haben Sie 6 Monate Zeit. Wir übernehmen auch hier gerne die Beantragung für Sie und überwachen selbstverständlich alle Fristen. Infolge eines rechtkräftigen Vollstreckungsbescheides können Sie Ihre Forderung mithilfe eines Gerichtsvollziehers durchsetzen.
Sie können von der Verfolgung Ihres Anspruchs gegenüber dem Schuldner absehen. Entscheiden Sie sich jedoch für die Durchsetzung, kommt es zu einem gewöhnlichen Prozess vor dem zuständigen Zivilgericht. Das Gericht wird Sie im Regelfall auffordern, Ihre Forderung hinreichend zu begründen.
Mahnfix gibt Ihnen die Möglichkeiten, mit dem Mahnbescheid gleichzeitig auch einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.
Informationen zum Vollstreckungsbescheid Ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid gibt Ihnen das Recht, Gehalt, Konten oder andere Rechtsgüter zur Begleichung Ihrer Forderung zu pfänden. Ein Einspruch ist für den Schuldner äußerst unattraktiv, weil dadurch weitere erhebliche Kosten entstehen. Falls der Schuldner innerhalb von 2 Wochen nicht reagiert, wird der Vollstreckungsbescheid rechtswirksam. Die Rechtmäßigkeit der Forderung muss hiermit nicht mehr begründet werden, sodass gegebenenfalls auch ungerechtfertigte Forderungen rechtswirksam werden. Sie haben das Recht, Ihre Forderung 30 Jahre lang geltend zu machen.
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