Mahnbescheide werden vom Schuldner oft ernst genommen, was in der Regel dazu führt, dass sie ihre Forderung aus Kostengründen direkt begleichen. Wenn Sie innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Mahnbescheids einen Vollstreckungsbescheid beantragen, wird Ihre Forderung vollstreckbar. Wir übernehmen gerne diese Aufgabe für Sie und stellen sicher, dass Sie keine Fristen versäumen. Falls Sie eine Frist versäumen oder nicht auf einen Widerspruch reagieren, erfolgt keine Vollstreckung Ihrer Forderung.
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